Waldbrände, ausgetrocknete Flüsse, Hitzewellen: Kommt jetzt wieder die Sternstunde der ESG-Fonds? Besser nicht, meinen wir und begründen im Kommentar, worum es beim Thema nachhaltige Finanzen wirklich gehen sollte.
Wer Klimarisiken in seiner Vermögensanlage ignoriert, agiert fahrlässig. Europa leidet unter einer untypischen Dürre und Hitzewelle. Waldbrände verwüsten Teile Spaniens und Italiens und machen auch vor dem Taunus nicht halt. Doch der vermeintlich logische Reflex, das Portfolio über ESG‑Fonds oder nachhaltige ETFs zu „dekarbonisieren“, ist ein Trugschluss. Das vertiefte Studium von Nachhaltigkeits‑Akronymen in Gestalt von ESG‑Ratings und SFDR‑Labels wie „Artikel 8“ bringt Anleger nicht weit.
Das Boykottieren CO₂‑intensiver Branchen bewirkt weniger, als sich Anleger versprechen. Verkauft ein Anleger ein Wertpapier am Sekundärmarkt, kauft es ein anderer. Das Unternehmen merkt davon nichts. Es erhält keinen Cent weniger für sein operatives Geschäft, die Aktie wechselt lediglich den Besitzer.
Natürlich wäre ein breit angelegtes, koordiniertes Divestment nicht wirkungslos – fragen Sie einmal die Verantwortlichen bei europäischen Rüstungskonzernen, wie schwer es war, vor dem Ukraine‑Krieg gute Kreditkonditionen zu erhalten. Höhere Kapitalkosten können daher schon Investitionsentscheidungen beeinflussen. Aber das geschieht langsam und selten mit der Wirkmacht, die sich nachhaltig orientierte Anleger erhoffen. Divestment ist kein direkter Finanzierungsentzug, sondern, mit Blick auf seine unmittelbare Wirkung auf Unternehmensstrategien, ein ziemlich stumpfes Schwert.
Was also können Anleger tun, die nachhaltig investieren und zugleich zeitnah eine Wirkung erzielen wollen? Mein Tipp: Schauen Sie weniger auf das Produkt-Etikett, sondern auf den Anbieter. Fonds‑ und ETF‑Gesellschaften bündeln im Hintergrund die Stimmrechte aus den Aktien ihrer Anleger. Sie entscheiden auf Hauptversammlungen über Klimaziele, Transparenz, Vergütungssysteme und Berichtspflichten. Dort liegt der direkte Einfluss, den ein Anleger über sein Fondsinvestment ausüben kann.
Die Stimmrechtspraxis offenbart bei ESG eine Zweiklassengesellschaft. Im Zuge des politischen Anti‑ESG‑Backlashs haben US‑Häuser wie BlackRock/iShares und Vanguard ihr Abstimmungsverhalten deutlich verändert. Die Zustimmung der iShares‑Mutter BlackRock zu Umwelt‑ und Sozialresolutionen fiel in der Proxy‑Saison 2025 auf unter 2 Prozent. Gleichzeitig wurden deutlich weniger entsprechende Anträge zur Abstimmung gebracht. Vanguard bewegt sich in einer ähnlichen Größenordnung. Selbst Anleger in ESG‑Fonds „Made by Americans“ können sich nicht sicher sein, dass ihre Stimmrechte tatsächlich ESG‑konform wahrgenommen werden.
Europäische Asset Manager handeln häufig anders. Europas größtes Fondshaus Amundi etwa bündelt die Stimmrechte aus seinem gesamten Produktangebot – egal, ob Standard‑ETF oder ESG‑Fonds. Im vergangenen Jahr unterstützten die Franzosen 86 Prozent der klima‑ und umweltbezogenen Aktionärsresolutionen und lehnten in zahlreichen Fällen Vorschläge des Managements ab. Der Unterschied ist strukturell: Große europäische Vermögensverwalter unterstützen solche Resolutionen erheblich häufiger als ihre US‑Pendants.
Wer klimabewusst in Fonds und ETFs investieren will, sollte daher weniger auf das einzelne Vehikel als auf dessen Treuhänder schauen. Ob ein Fonds das Label „Artikel 8“ trägt, ist nachrangig. Entscheidend ist, was das Investmenthaus hinter den Kulissen mit den ihm anvertrauten Stimmrechten macht. Leider ist genau das nicht Gegenstand der aktuellen Reformbemühungen der EU. Die Kommission will das bisherige Artikel‑8‑/9‑System durch drei neue Produktkategorien ersetzen: „Sustainable“ (Artikel 9), „Transition“ (Artikel 7) und „ESG Basics“ (Artikel 8). Das mag die Etikettierung von Fonds übersichtlicher machen – am eigentlichen Produktdilemma ändert die Reform aber nichts.
Ehrlicher wäre es gewesen, das SFDR‑Offenlegungssystem, das nicht als Gütesiegel gedacht war, aber faktisch zu einem geworden ist, grundlegend auf den Prüfstand zu stellen und bei der Regulierung genau dort anzusetzen: beim Abstimmungsverhalten der Vermögensverwalter auf Hauptversammlungen. Solange das nicht passiert, bleiben Nachhaltigkeitsfonds Gefälligkeitsprodukte und SFDR‑Deklarationen Placebos für Anleger, die mit ihrem Geld „etwas Gutes tun wollen“. Sie sollten vielleicht besser eine Spende an wohltätige Organisationen in Erwägung ziehen.
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Alle Beiträge ansehenAli Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.