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Warum Wildwestvertriebe nach wie vor mit Anlegern Schlitten fahren

Die Finanzbranche gilt als einer der am strengsten regulierten Wirtschaftszweige überhaupt. Nach der großen Finanzkrise wurde das europäische Regelwerk für den Vertrieb von Finanzprodukten deutlich breiter und tiefer gefasst – sprich: Die Vertriebe wurden vermeintlich an die Kandare genommen. Dennoch ist diese These grundfalsch. Immer wieder zeigt sich, dass Regelwerke wie die Mifid-Richtlinie der EU, die Anleger schützen sollen, von Banken und Vertrieben genutzt werden, um ohne Haftungsgefahr weiter die eigenen Interessen auf Kosten von Anlegern zu verfolgen.

Was nützt es Anlegerinnen und Anlegern, wenn ihnen am Ende eines Beratungsprozesses ein Wust von Dokumenten vorgelegt wird, deren Sinn sie nicht verstehen, aber dennoch unterschreiben und damit den Vertrieb enthaften? Schlimmer noch: Bei einem der wichtigsten Aspekte der Kapitalanlage, nämlich den Kosten, gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Windigen Wildwestvertrieben ist es daher nach wie vor möglich, sich schadlos an Anlegern zu halten, die im guten Glauben sind, eine effiziente Kapitalanlage zu tätigen, derweil sie krass übervorteilt werden. Sie besiegeln ihr Rendite-Schicksal mit der Unterschrift unter Dokumenten, von denen sie annehmen (müssten), dass sie ein Minimum an Schutz gewährleisten. Das ist bitter, denn Fonds sind eine wunderbare Form der Kapitalanlage, die dennoch immer wieder missbraucht werden.

Wir bei envestor bekommen immer wieder hanebüchene Fälle vorgelegt. Anlegerinnen und Anleger, die finanziellen Rat suchen, berichten von ihren Erfahrungen mit Finanzdienstleistern. Ein aktuelles Beispiel: Eine Anlegerin mit eher kleinem Geldbeutel, die gerade deshalb angewiesen ist, effizient zu sparen, bekam von einem Wildwestvertrieb eine Fondsvermögensverwaltung aufgedrückt. Die Kosten lagen bei über 4,5 Prozent pro Jahr. Auf überteuerte und ineffiziente Total-Return-Mischfonds wurde eine Dienstleistungsgebühr von über 2,5 % draufgeschlagen. Es versteht sich fast von selbst, dass diese Anlegerin 2023 bis 2025, in denen es üppige Renditen am Kapitalmarkt zu holen gab, mit diesem Portfolio wegen der hohen Kosten Verluste eingefahren hat. Ein Fall für die BaFin? Mitnichten, denn, wir erinnern uns, es gilt ja das Prinzip der Vertragsfreiheit. Und da die Regelwerke, die Anleger schützen sollen, komplexe Bürokratiemonster sind, reiten Wildwestvertriebe fröhlich weiter – im Windschatten der Vertragsfreiheit und der transparenten Intransparenz der Finanzregulierung – zum Nachteil von Anlegenden.

Autor

  • Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.

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