Steuern sparen mit myPension

Deutschlands günstigste ETF-gebundene Rentenversicherung gibt es jetzt auch bei Envestor. Warum diese Police zu den sehr wenigen empfehlenswerten ungeförderten Altersvorsorge-Instrumenten gehört.

Vor genau einem Monat haben wir unsere Kooperation mit der myPension Altersvorsorge GmbH, einem Fintech aus Frankfurt, bekanntgegeben. Seither können Anlegerinnen und Anleger auf Envestor Deutschlands beste digitale Altersvorsorge abschließen.

MyPension ist eine ETF-Police. Aber was ist eigentlich eine ETF-Police? Salopp formuliert ist sie ein ETF-Portfolio, das mit einer Rentenversicherung „ummantelt“ wird. Solche fondsgebundenen Rentenversicherungen sind in Deutschland gang und gäbe, haben aber einen schlechten Ruf. Und das aus gutem Grund. Denn die Vorteile einer solchen Konstruktion wird in den allermeisten Fällen von viel zu hohen Kosten aufgefressen.

Nicht so bei myPension. Denn myPension zeichnet sich durch eine unschlagbare Kombination aus: niedrige Kosten, hohe Flexibilität, solide ETFs und attraktive Steuervorteile aus.

Und genau zu diesen Steuervorteilen haben wir in Gesprächen mit Anlegerinnen und Anlegern die meisten interessierten Fragen erhalten. Daher möchten wir heute einen genaueren Blick auf dieses Thema werfen.

Steuerfreie Flexibilität in der Ansparphase

Bei Fonds- und ETF-Anlagen wird grundsätzlich Abgeltungssteuer fällig. Die Abgeltungssteuer wird auf Zins- und Dividenden-Erträge erhoben – und im Zeitpunkt des Verkaufs auch auf die erwirtschafteten Kursgewinne. Wir haben die aktuelle Besteuerungssystematik bereits an anderer Stelle erläutert.

Das ist bei einer ETF-Police, also einer fondsgebundenen Rentenversicherung, anders. In der Ansparphase fallen keinerlei Steuern an. Denn eine ETF-Police wird vom Gesetzgeber als Instrument des langfristigen Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge betrachtet. Der Versicherungsmantel schützt also alle im Laufe der Ansparphase angelaufenen Zinsen und Dividenden vor dem Zugriff des Fiskus.

Insofern haben Anleger bei einer ETF-Police bereits während der Ansparphase einen nicht zu unterschätzenden Steuervorteil. Sie zahlen keine Abgeltungsteuer auf Zins- und Dividendenerträge. Das wirkt sich positiv auf den Zinseszins-Effekt aus.

Es gibt noch einen weiteren Vorteil. Wer in Fonds ohne Versicherungsmantel investiert und sein Fondsportfolio regelmäßig auf die Ausgangslage zurückführt, zahlt auf die getätigten Verkäufe Abgeltungssteuer, sofern Kursgewinne angefallen sind. Noch gravierender aus steuerlicher Sicht ist der Fall, dass ein Fonds bei der ungeförderten Anlagen vor Ende der Sparphase verkauft werden muss, etwa weil sich das Risikoprofil des Anlegers verändert, der Fonds geschlossen wird oder sich aber ein Fonds als qualitativ mangelhaft erwiesen hat. Dann wird die Abgeltungssteuer auf die gesamten Kursgewinne fällig.

Hier kann die ETF-Police ihre Stärken ausspielen. Nicht nur sind Zinsen und Dividenden steuerfrei innerhalb des Versicherungsmantels, sondern auch Verkäufe während der Ansparphase. Anleger können innerhalb des Versicherungsmantels also steuerunschädlich Fonds tauschen. Dieser Vorteil gilt auch bei einem Rebalancing des Fondsportfolios innerhalb der Rentenpolice während der Ansparphase.

Hälftige Besteuerung bei Auszahlung

Soll das angesparte Kapital im Rentenalter auf einen Schlag ausgezahlt werden, werden sämtliche Gewinne nur zur Hälfte mit dem dann gültigen, persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Wie hoch dieser Vorteil im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der individuelle Steuersatz im Rentenalter ist.

Wenn man davon ausgeht, dass der persönliche Steuersatz im Alter geringer ist als im Erwerbsleben, ist der Vorteil im Vergleich zu der ca. 25-prozentigen Abgeltungssteuer umso größer.

Außerdem: Für ETF-Policen gilt bei Auszahlung immer eine Teilfreistellung von 15 Prozent, egal ob es sich beim ETF oder Fonds um einen Aktien-, Renten- oder Mischfonds handelt.

Und was ist bei Verrentung?

Entscheidet sich ein Anleger nicht auf das Kapital zuzugreifen, sondern sich eine lebenslange Leibrente auszahlen zu lassen, kommt er in den Genuss des attraktivsten Steuervorteils. Denn das ist die vom Gesetzgeber präferierte Option, der offenbar implizit unterstellt, dass eine laufende Verrentung „länger währt“ als eine einmalige Kapitalabfindung, die der Begünstigte an einem Abend im Spielkasino verjubeln könnte.

Die Steuervorteile bei der Leibrente können erheblich gegenüber einer einmaligen Kapitalabfindung sein. Doch die Sache ist etwas kompliziert. Wie hoch die Steuervorteile ausfallen, richtet sich nach dem Beginn der Verrentung. Dabei gilt die Faustregel: Je später der Renteneintritt, desto niedriger die Steuer, wie das untere Beispiel erläutert:

Ein Beispiel: Entscheidet sich ein Anleger mit dem 67. Lebensjahr die Versicherung verrenten zu lassen, wird die Rente nur zu 17 Prozent versteuert. Der Gesetzgeber unterstellt also, dass sich in der Rente nur 17 Prozent Ertrag während der gesamten Laufzeit ergeben haben – auch wenn in der Realität ein deutlich höherer Gewinn, durch bspw. Dividenden und Kursgewinne erwirtschaftet wurden. In unserem Beispiel wären bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich dann nur 17 Prozent, also 170 Euro zu besteuern. Und das mit einem im Rentenalter möglicherweise niedrigen Steuersatz. Wie hoch der Ertragsanteil zu einem bestimmten Renteneintrittsalter ist, können Sie hier der zweiten Tabelle entnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer ETF-Police erfüllt sein?

Um von den oben genannten Besteuerungsmodalitäten, sei es bei denen, die sich für die Leibrente oder die Kapitalabfindung entscheiden, profitieren zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre laufen und
  • der Anleger muss mindestens bis zum Alter von 62 Jahre im Vertrag investiert sein.

Was ist, wenn man vorher an sein Geld möchte?

Wenn ein Anleger vor Ablauf der 12 Jahre auf sein angespartes Kapital zugreifen möchte, bzw. nicht bis zum 62. Lebensjahr warten will oder kann, wird die Anlage in der ETF-Police mit einem normalen ETF-Sparplan gleichgestellt. Das heißt, auf die Erträge fällt dann die übliche Abgeltungsteuer an.

Dem Anleger entstehen dadurch also keinerlei steuerlichen Nachteile. Selbst die Sparerpauschbeträge in Höhe von 801 Euro für Einzelpersonen, bzw. die 1.602 Euro bei Ehepaaren können per Freistellungsauftrag genutzt werden.

Das heißt, Anleger können bei myPension ohne Zwang in ein langfristig ausgerichtetes Altersvorsorgeprodukt investieren. Dies ist aber keineswegs selbstverständlich. Denn bei herkömmlichen Rentenversicherungen werden häufig hohe Stornokosten fällig, die oft so hoch ausfallen, dass eine Kündigung zu einem massiven Verlusten führt. Bei myPension kann auf monatlicher Basis kostenfrei gekündigt werden.

Mehr über myPension erfahren Sie hier!

 

 

Über den Autor

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Ali Masarwah

Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.
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