Die Vertriebskosten von Fonds sind für Anleger eine große Unbekannte. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern eigentlich auch überflüssig. Denn es gibt kaum etwas Transparenteres als die Kosten von Finanzdienstleistungen. Wenn man weiß, wo man sie findet und wie man sie deutet. Eine kleine Anleitung für Anleger.
Vertriebskosten von Fonds: Wer findet sie?
Einerseits gibt es heute kaum etwas Transparenteres als Finanzprodukte. Zumindest bei den Kosten. Die Finanzbranche wurde im Zuge wiederholter Regulierungsschritte nach der großen Finanzkrise von 2008 dazu verpflichtet, alle Kosten, die sie beim Anleger verursacht, offenzulegen. Die Transparenzpflichten sind umfassend, und Anleger haben die Möglichkeit, sich sehr genau zu informieren, was ihre Fonds kosten. Einmal im Jahr bekommen Investoren eine Kostenaufstellung von ihrer Bank zugeschickt, in der Produkt- und Vertriebskosten aufgeführt sind.
Allerdings beschäftigen sich offenbar nicht viele Anleger mit der Materie. Finanzen sind in Deutschland ein Nicht-Thema, weshalb Anleger die Vorteile, die die neue Transparenz mit sich bringt, nicht hinreichend nutzen. Das räumen auch offizielle Stellen ein. Viele Anleger würden „von den neuen Informationsmöglichkeiten noch nicht ausreichend Gebrauch machen“, lautet das Fazit einer Umfrage der Bafin aus dem Jahr 2019.
Woran liegt das? Ist es Desinteresse? Oder die Nichtbeschäftigung mit den Kosten als Zahnungsschwierigkeit zu verstehen? Oder sind Anleger von der Präsentation der Kosteninformationen überfordert, weil sie zu komplex sind?
Eine Umfrage auf Twitter, freilich nicht repräsentativ, deutet an, dass Investoren mehrere Probleme haben. Von den 81 Antworten gaben 41 Prozent zu erkennen, dass sie die Abrechnung nicht verstünden. Gut 35 Prozent gaben an, diese Abrechnung, die seit gut zwei Jahren versendet wird, nicht zu kennen. 23,5 Prozent der Antwortenden gaben an, die Abrechnung zu kennen und zu verstehen. Das ist ernüchternd: über drei Jahre nach Inkrafttreten der Transparenzregeln gaben 60 Prozent der Umfrageteilnehmer (in meiner Finanz-Bubble!) an, diese nicht zu kennen oder vor ihnen zu kapitulieren!
Aus diesem Grund habe ich im Frage-Antwort-Format einige Punkte über die Mifid-Kostenabrechnung aufgegriffen.
Wie sieht die Kostenabrechnung aus?
Für ein Dokument, das der EU-Regulierung entstammt, ist die „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ erfrischend aufgeräumt. In meinem Fall kommt von meiner Bank nach dem knappen Intro („Wir sind nach der EU-Richtlinie MiFID II verpflichtet, Ihnen den nachfolgenden Kostenbericht zur Verfügung“) eine Übersicht auf wenigen Zeilen. Die Produktkosten (Fonds und ETFs) und die Dienstleistungskosten der Bank werden darin aufgeführt. Die Bankkosten enthalten auch die Rubrik „Zahlung von Dritten“. Diese Kostenposition sind die sogenannten Bestandsprovisionen, die die Bank von den Fondsanbietern als Kickbacks bekommt. Nach der Übersicht werden diese Kosten in ihre Einzelposten Fonds für Fonds, ETF für ETF aufgedröselt.
So weit, so gut, aber wie bekommt man diese Information?
Die Bank stellt sie einmal pro Jahr aus. Filialbanken werden sie als Brief verschicken, Online-Banken stellen sie in die Postbox ein. Letzteres könnte als Brief besser funktionieren, zumal bei meiner Bank die Informationen zu den im Jahr 2020 angefallenen Kosten erst im April in meine Postbox eingestellt wurde. Hätte ich nicht immer mal wieder gezielt nach diesem Dokument gesucht, hätte ich es mit Sicherheit übersehen. Anleger sollten im Zweifel bei ihrer Bank nachfragen.
Wie werden diese Kosten präsentiert?
Bei manchen Banken werden die Kosten nur in absoluten Zahlen präsentiert. Bei anderen bekommen Anlegerinnen und Anleger die Kosten sowohl prozentual am verwalteten Vermögen als auch in absoluten Zahlen präsentiert. Auch wenn man aus der einen Zahl die andere ableiten kann, ist jedes bisschen an Zusatzinformationen hilfreich.
Wie genau werden die Produktkosten aufgeschlüsselt?
Überhaupt nicht. „Die Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie Mifid dar. Diese sieht, auf einen kurzen Nenner gebracht, eine Aufschlüsselung der Vertriebskosten von Fonds vor. Um diese genau zu erfassen bzw. einzuordnen, sind auch Informationen zu den Produktkosten nötig. Die Produktkosten selbst sind in den Basisinformationsblättern enthalten. Diese sind wiederum Ausfluss der EU-Verordnung zu „verpackten“ Wertpapieren, PRIIPs, steht für Packaged Retail and Insurance Based Products reguliert sind.
Sind die Dienstleistungskosten der Bank aufgeschlüsselt?
Nur teilweise. Die Gesamtkosten werden präsentiert, aber die Bestandteile nicht optimal beschrieben. So werden die Bestandsprovisionen, die die Bank von den Fondsgesellschaften erhält, als „Zahlung von Dritten“ bezeichnet. Bei den darüberhinausgehenden Kosten der Bankdienstleistung handelt es sich um Transaktionskosten, die beim Kauf des Fonds oder ETF entstehen.
Die in der Kosteninformation aufgeführten Produktkosten entsprechen nicht den Kosten, die ich im Factsheet meines Fonds vorfinde. Wie kann das sein?
Das ist etwas verwirrend, aber korrekt. Denn in den Fondsinformationen in den Factsheets von Fonds sind auch die Vertriebskosten, also die Bestandsprovisionen enthalten. Auch wenn diese Kosten in den Fondskosten enthalten sind, kommen diese nicht der Fondsgesellschaft zugute, sondern der Bank. Deshalb sind in der Kosteninformation der Bank die Bestandsprovisionen nicht in den Produktkosten enthalten, sondern unter den Dienstleistungskosten der Bank aufgeführt.
Wie kann es sein, dass ich als Kunde einer Direktbank Bestandsprovisionen an die Bank zahle, ohne, dass ich dafür beraten werde?
Das ist sehr unschön, aber nicht illegal. Die EU-Richtlinie Mifid hat die Zahlung von Bestandsprovisionen als Ausnahmetatbestand definiert. Diese Gebühren dürfen nur dann vereinnahmt werden, wenn damit die Qualität der Dienstleistung verbessert wird. Direktbanken argumentieren, dass die Zurverfügungstellung von Daten und Analysetools und die laufende Verbesserung von IT-Systemen eine entsprechende Verbesserung darstellt.
Ich finde, dass die Vertriebskosten für Fonds in keinster Weise den Dienstleistungen meines Brokers entsprechen. Was kann ich tun?
Erst einmal nichts. Denn Sie haben den AGB der Bank zugestimmt, und die Juristen der Bank haben sichergestellt, dass die Verträge wasserdicht sind. Wenn Sie sich auf die Hinterbeine stellen und die Bestandsprovisionen zurückfordern, wird Ihre Bank Ihnen vermutlich eher kündigen, als Ihnen die Bestandsprovisionen zurückzuzahlen. Besser Sie kommen zu Envestor. Abzüglich 19 Basispunkten (0,19 Prozentpunkten) erstattet Ihnen Envestor alle Bestandsprovisionen, die wir als Vermittler bekommen. Wir sind wie Sie der Meinung, dass die bloße Ausführung von Orders ohne Beratung Ihnen keine übermäßig hohen Gebühren verursachen darf. Mit wenigen Klicks können Sie bei Envestor ein Depot eröffnen und Ihre Fonds zu Ihrem neuen Depot übertragen. Ab dann sparen Sie sich die Bestandsprovisionen!