Die Vorabpauschale 2026 steht in den nächsten Tagen an für Fonds- und ETF-Anleger. Wie funktioniert diese steuerliche Regelung? Welche Auswirkungen hat sie auf die Rendite von thesaurierenden im Vergleich zu ausschüttenden Fonds? Und warum kann die Vorabpauschale für Langfristanleger sogar vorteilhaft sein? Unsere Übersicht.
Fonds- und ETF-Sparer sehen in diesen Tagen eine Abbuchung mit dem Vermerk „Kapitalertragsteuer auf Vorabpauschale“. Das fühlt sich an wie eine Strafsteuer, ist tatsächlich aber nur eine vorgezogene Steuer auf Gewinne, die Sie ohnehin irgendwann versteuern müssten. Entscheidend ist: Die Vorabpauschale ist eine Steuervorauszahlung – keine zusätzliche Steuer – und im Vergleich zur Abgeltungsteuer, die vollumfänglich bei ausschüttenden Fonds greift, bleiben die Relationen überschaubar. Keine Angst vor der Vorabpauschale also!
So funktioniert die Vorabpauschale in der Praxis
Für das Steuerjahr 2025 (Abbuchung jetzt im Januar und Februar ) wird mit einem Basiszins von 2,53 % gerechnet, von dem 70 % angesetzt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler fiktiver Ertrag von rund 1,77 %, bezogen auf den Fonds- oder ETF-Wert zu Jahresbeginn 2025. Liegt die tatsächliche Wertentwicklung darunter, wird höchstens der reale Zuwachs versteuert; liegt sie darüber, greift der Deckel von 1,77 %.
Auf diesen fiktiven Ertrag werden je nach Fondsart Teilfreistellungen ( 30 % bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds) angewandt, anschließend die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag – und, falls relevant, Kirchensteuer. Die Berechnung erfolgt anteilsbezogen auf Ebene der Depotbank. Dabei wird die Haltedauer im Kalenderjahr grundsätzlich tagesgenau berücksichtigt: Wer Anteile nicht das ganze Jahr über gehalten hat, zahlt anteilig weniger.
Wie die Vorabpauschale in typischen Fällen funktioniert, zeigen drei plastische Beispiele.
Beispiel 1: Thesaurierender Aktienfonds
Im ersten Fall liegt ein Vermögen von 50.000 Euro in einem thesaurierenden Aktienfonds, der 2025 um 15 % zulegt und damit auf 57.500 Euro anwächst; der Gewinn beträgt also 7.500 Euro. Für die Vorabpauschale 2026 wird ein maximaler Basisertrag von 1,77 % des Depotwerts zu Jahresbeginn angesetzt (70 % des Basiszinses von 2,53 %), also 885 Euro, die unterhalb des tatsächlichen Gewinns liegen und daher als fiktiver Ertrag verwendet werden.
Von diesen 885 Euro sind bei einem Aktienfonds 30 % steuerfrei, sodass rund 619 Euro steuerpflichtig bleiben, auf die etwa 26,4 % Steuer (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag) anfallen – also etwa 163 Euro, die in diesen Tagen als Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht werden. Diese Steuer entsteht ausschließlich, weil der Fonds im Plus war. Bei schwächerer oder negativer Performance gäbe es keine Vorabpauschale, und die bereits versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vollständig auf die Gesamtsteuer angerechnet.
Beispiel 2: Teilausschüttender Aktienfonds
Im zweiten Fall beträgt der Depotwert ebenfalls 50.000 Euro zu Jahresbeginn, wieder steigt der Fonds 2025 um 15 % auf 57.500 Euro, von denen allerdings im Laufe des Jahres 1.000 Euro ausgeschüttet werden. Der maximal mögliche Basisertrag liegt auch hier bei 885 Euro (1,77 % von 50.000 Euro), doch diese 885 Euro werden zunächst um die bereits zugeflossenen Ausschüttungen gekürzt. Da die Ausschüttung von 1.000 Euro über dem fiktiven Ertrag liegt, bleibt kein positiver Basisertrag übrig, und die Vorabpauschale beträgt null.
Die Steuerbelastung fällt hier auf die Ausschüttung: Von den 1.000 Euro sind 30 % steuerfrei, 700 Euro steuerpflichtig, auf die wiederum rund 26,4 % Steuer anfallen – also etwa 185 Euro, die zum Ausschüttungszeitpunkt einbehalten werden. Der Unterschied zum thesaurierenden Fonds liegt darin, ob der Steuerzugriff über die Vorabpauschale im Januar oder über laufende Ausschüttungen erfolgt – in beiden Fällen geht es um denselben Ertragstopf, nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher technischer Form – und, vor allem, in unterschiedlicher Höhe.
Beispiel 3: Rentenfonds
Drittes Szenario: 50.000 Euro stecken in einem Rentenfonds zu Jahresbeginn 2025. Rentenfonds haben keine Teilfreistellung, also wäre der volle Basisertrag von 885 Euro potenziell steuerpflichtig. Unterstellen wir, der Fonds erzielt eine Rendite von 5 %, von denen er 600 Euro ausschüttet. Die Vorabpauschale berechnet sich aus 885 Euro Basisertrag minus 600 Euro Ausschüttung, es bleiben also 285 Euro als fiktiver Ertrag übrig. Auf diese 285 Euro fallen wieder rund 26 % Steuern an – also etwa 75 Euro, die in diesen Tagen abgezogen werden. Für das Gesamtjahr fallen zusätzlich Steuern von 158 Euro an. Warum? Im Rentenfonds‑Beispiel stammen die insgesamt rund 233 Euro Steuer aus zwei Komponenten: Zum einen fallen auf die Vorabpauschale 75 Euro an Steuern an; zum anderen wurde die laufende Ausschüttung von 600 Euro bereits unterjährig zum Zeitpunkt der Ausschüttung voll versteuert, ebenfalls mit rund 26,4 Prozent, was etwa 158 Euro – zusammen ergeben diese beiden Steuerbeträge rund 233 Euro auf den gesamten Jahresertrag von 2.500 Euro.
Blick nach vorn: Der Basiszins 2026
Und was steht für das nächste Jahr an? Für 2026 hat die Bundesbank vor wenigen Tagen einen Basiszins von 3,20 % festgesetzt. Davon kommen wieder 70 % zum Tragen, also rund 2,24 % als maximaler fiktiver Ertrag bezogen auf den Wert Ihres Fonds zum 1. Januar 2026. Wer einen Aktienfonds mit einem Vermögen von 50.000 Euro Anfang 2026 investiert, der bis Ende 2026 eine positive Performance erzielt, kann 2026 also mit einem Basisertrag von etwa 1.120 Euro rechnen. Nach 30‑prozentiger Teilfreistellung blieben rund 780 Euro steuerpflichtig, auf die Anfang 2027 grob 200 Euro Steuern fällig werden könnten – wenn die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds 2026 mindestens so hoch ausfällt. Bleiben die Märkte hinter diesem Satz zurück oder ist das Jahr schwach, sinkt die Vorabpauschale entsprechend – bis hin zu null in Verlustjahren.
Was Anleger tun sollten
Anleger sollten erstens prüfen, ob der Sparer‑Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) ausgeschöpft ist. Ist noch Luft, kann die Vorabpauschale ganz oder teilweise „im Freibetrag verschwinden“, ohne dass Geld ans Finanzamt fließt.
Zweitens lohnt sich ein grober Überschlag: Depotwert zu Jahresbeginn, mal rund 1,8 % (für 2025, Aktienfonds) bzw. gut 2,2 % (für 2026), abzüglich ungefähr eines Drittels für die Teilfreistellung – so bekommen Sie schnell ein Gefühl, ob es eher um einige Dutzend oder einige Hundert Euro geht.
Drittens sollten Sie ein kleines Polster auf dem Verrechnungskonto lassen, damit keine ungeplanten Fondsverkäufe ausgelöst werden, nur um die Steuer zu finanzieren.
Viertens: Um den Zinseszins-Effekt optimal auszunutzen, empfehlen sich thesaurierende Fonds. Bis auf die Vorabpauschale verbleibt das Geld im Fonds. Die größtenteils nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass mehr Geld ungestört im Fonds arbeiten kann.
Wer diese Mechanik einmal mit eigenen Zahlen durchgeht, erkennt: Die Vorabpauschale ist zwar lästig, aber kein Grund, ein sinnvolles Depot über den Haufen zu werfen. Sie verschiebt Steuerzahlungen nach vorne, statt sie zu vervielfachen – und lässt sich mit etwas Planung gut in die eigene Finanzstrategie einbauen.
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Autor
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Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.
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