Vorabpauschale 2025

Vorabpauschale 2025: Worum es geht und was Anleger berücksichtigen müssen

Die Vorabpauschale für Fonds und ETFs steht im Januar 2025 an. Wie funktioniert diese steuerliche Regelung? Welche Auswirkungen hat sie auf die Rendite von thesaurierenden im Vergleich zu ausschüttenden Fonds? Warum kann die Vorabpauschale für Langfristanleger vorteilhaft sein? Das und vieles andere zeigen wir in einem Beispiel.

Worauf Anleger im Januar achten müssen

Anleger in thesaurierende und teilausschüttende Fonds sollten zu Beginn des Jahres 2025 besondere Aufmerksamkeit auf ihr Abwicklungs- bzw. Referenzkonto richten. Die Depotbank wird die fällige Steuern auf die Vorabpauschale von diesem Konto abbuchen. Sollte das Konto nicht über genügend Liquidität verfügen, es keinen Verlusttopf geben und auch kein Freistellungsauftrag eingerichtet sein, wird die Depotbank Fondsanteile verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Wer vollumfänglich die Performance-Stärke seiner Fonds nutzen möchte, sollte besser für genug Deckung auf seinem Konto sorgen.

Eine grobe Faustregel zur Abschätzung der benötigten Liquidität lautet: Multiplizieren Sie den Fondsbestand zum 2. Januar 2024 mit 0,43%. Dies entspricht dem Basiszinssatz multipliziert mit 70% und dem Steuersatz von 26,38% (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag). Dieser Satz sinkt bei Fonds, bei denen eine Teilfreistellung greift. Mehr dazu weiter unten. Bei Fonds, die erst im Laufe des Jahres gekauft wurden, kann dieser Betrag anteilig auf die Monate heruntergerechnet werden, in denen der Fonds im Depot war.

Funktionsweise der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die seit 2018 für Investmentfonds gilt. Sie stellt einen fiktiven Ertrag dar, der unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung des Fonds anfällt und besteuert wird. Der Grundgedanke dahinter ist, dass der Anleger auf jeden Fall einen Mindestbetrag auf sein investiertes Kapital versteuert. Damit soll sichergestellt werden, dass ausschüttende Fonds (bei denen die Ausschüttungen besteuert werden) mit wiederanlegenden Fonds, auch thesaurierende Fonds genannt, steuerlich gleichgestellt werden sollen. 

Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt zu Beginn eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Zunächst wird der sogenannte Basisertrag ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation des Werts der Fondsanteile zum Jahresbeginn des Vorjahres mit 70 Prozent des Basiszinssatzes. Der Basiszinssatz wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau.

Die eigentliche Vorabpauschale ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem Basisertrag und der Wertsteigerung des Fonds im vorangegangen Jahr. Ist die Wertsteigerung kleiner als der Basisertrag, wird sie als Grundlage für die Steuer festgelegt, ist die Wertsteigerung größer als der Basisertrag, wird dieser zur Berechnung der Steuer herangezogen. Wichtig ist, dass die Vorabpauschale nie negativ werden kann. Allerdings kann die Steuer durchaus bei null liegen, wenn es keinen Basiszins gibt. Das war zwischen Einführung der Vorabpauschale 2018 und Ende 2022 der Fall. Erstmals wurde die Vorabpauschale für das Jahr 2023 fällig, als es im Zuge der Zinserhöhungen der EZB wieder einen positven Zinssatz gab. 

Begründung der Vorabpauschale

Der Hauptzweck der Vorabpauschale besteht darin, den Steuerstundungseffekt zu vermindern, der bei thesaurierenden Fonds mit langen Haltedauern auftreten kann. Ohne diese Regelung könnten Anleger in thesaurierenden Fonds die Besteuerung ihrer Erträge lange Zeit aufschieben, was zu einem Steuervorteil gegenüber Anlegern in ausschüttenden Fonds führen würde.

Die Vorabpauschale stellt somit eine Art Steuervorauszahlung dar, die bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet wird. Sie soll eine gleichmäßigere Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds gewährleisten und verhindert, dass Anleger durch die Wahl thesaurierender Fonds die Steuerzahlung unbegrenzt aufschieben können.

Ausschüttende Fonds vs. thesaurierende Fonds

Bei ausschüttenden Fonds und ETFs werden die Erträge direkt an die Anleger ausgezahlt und unterliegen sofort der Besteuerung. Die Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) wird direkt auf die Ausschüttungen erhoben. Bei thesaurierenden Fonds hingegen werden die Erträge im Fonds reinvestiert, was den Wert der Fondsanteile erhöht.

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich eine Mindestbesteuerung stattfindet. Sie wird jedoch nur erhoben, wenn der Fonds im vergangenen Jahr eine positive Wertentwicklung verzeichnet hat. Zudem ist die Vorabpauschale durch den Wertzuwachs des Fonds begrenzt, um eine Überbesteuerung zu vermeiden.

Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass bei ausschüttenden Fonds die gesamten Ausschüttungen der Besteuerung unterliegen, während die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds in der Regel niedriger ausfällt als die tatsächlichen Wertzuwächse. Dies führt zu einem Steuerstundungseffekt, der sich langfristig positiv auf die Rendite auswirken kann.

Vorabpauschale 2025: Vorteile für Langfristanleger

Die Vorabpauschale mag auf den ersten Blick nachteilig erscheinen, da sie eine Vorabbesteuerung künftiger Erträge darstellt. Für Langfristanleger kann sie jedoch vorteilhaft sein, insbesondere im Vergleich zur Besteuerung ausschüttender Fonds. Der Grund dafür liegt im Zinseszinseffekt.

Bei thesaurierenden Fonds bleiben die Erträge im Fonds und werden reinvestiert. Nur ein kleiner Teil wird durch die Vorabpauschale besteuert. Der größere Teil der Erträge kann weiter im Fonds arbeiten und zusätzliche Rendite erwirtschaften. Dies führt zu einem stärkeren Vermögenswachstum über die Zeit.

Bei ausschüttenden Fonds hingegen werden die gesamten Ausschüttungen sofort besteuert. Selbst wenn der Anleger die Ausschüttungen nach Steuern wieder investiert, steht ihm ein geringerer Betrag zur Reinvestition zur Verfügung. Dies schmälert den Zinseszinseffekt über lange Zeiträume erheblich.

Die Vorabpauschale ermöglicht es Anlegern in thesaurierenden Fonds, einen Großteil ihrer Erträge steuerfrei zu reinvestieren und vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Die Besteuerung wird größtenteils in die Zukunft verschoben, was langfristig zu einem höheren Endvermögen führen kann, wie die untere Beispielrechnung zeigt.

Beispiel: Wirkung der Vorabpauschale vs. Abgeltungsteuer

Um die unterschiedlichen Auswirkungen der Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und der Abgeltungsteuer bei ausschüttenden Fonds zu veranschaulichen, betrachten wir folgendes Beispiel:Annahmen:

  • Investition: 100.000 Euro
  • Anlagezeitraum: 10 Jahre
  • Vorsteuerrendite: 8% pro Jahr
  • Basiszins: 2,29%
  • Teilfreistellung für Aktienfonds: 30%

Thesaurierende Tranche:
Der Basisertrag für das erste Jahr beträgt:
100.000 € × 2,29% × 0,7 = 1.603 €Die Vorabpauschale entspricht dem Basisertrag, da keine Ausschüttungen erfolgen. Nach Abzug der Teilfreistellung von 30% ergibt sich eine steuerpflichtige Vorabpauschale von 1.122,10 €. Die darauf entfallende Abgeltungsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) beträgt 295,95 €.

Das Fondsvermögen wächst im ersten Jahr auf 108.000 €. Nach Abzug der Steuer auf die Vorabpauschale verbleiben 107.704,05 €.

Über 10 Jahre hinweg ergibt sich bei jährlicher Neuberechnung der Vorabpauschale ein Endvermögen von etwa 208.690 €.

Ausschüttende Tranche:
Bei der ausschüttenden Tranche werden jährlich 8% des Fondsvermögens ausgeschüttet und versteuert. Die Ausschüttung im ersten Jahr beträgt 8.000 €. Nach Abzug der Teilfreistellung von 30% ergibt sich ein steuerpflichtiger Betrag von 5.600 €. Die darauf entfallende Abgeltungsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) beträgt 1.477,60 €.

Unter der Annahme, dass die Nettoausschüttung wieder vollständig investiert wird, ergibt sich nach 10 Jahren ein Endvermögen von etwa 196.715 €.

Der Vergleich zeigt, dass die thesaurierende Tranche trotz Vorabpauschale nach 10 Jahren ein um etwa 11.975 € höheres Endvermögen aufweist. Dies entspricht einer Differenz von rund 6,1%

Vorabpauschale 2025 - lästig, aber kein Beinbruch

Die Beispielrechnung zeigt einmal, dass die Vorabpauschale deutlich bekömmlicher ist für die Anlegerrendite als die volle Besteuerung von Dividenden bzw. Fondsausschüttungen. Es handelt sich um eine kleinteilige Vorabsteuer, die bei späteren Fondsverkäufen angerechnet wird. Folglich haben thesaurierende Fonds für Langfristinvestoren trotz der Vorabpauschale Vorteile, und zwar wegen der aufgeschobenen Besteuerung, die den Zinseszinseffekt stärker zur Geltung kommen lässt. Selbst unter Berücksichtigung der Teilfreistellungen bei ausschüttenden Fonds ergibt sich ein Renditevorteil für thesaurierende Varianten.

Besonders bei Aktienfonds, die eine höhere Teilfreistellung genießen, fällt dieser Vorteil ins Gewicht. Bei Renten- und Mischfonds, die niedrigere oder keine Teilfreistellungen aufweisen, verstärkt sich der Effekt zugunsten thesaurierender Fonds sogar noch. Langfristanleger sollten daher die steuerlichen Aspekte bei ihrer Fondsauswahl berücksichtigen und die Vorteile thesaurierender Fonds in ihre Anlagestrategie einbeziehen.

Autor

  • Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.

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Ali Masarwah

Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.
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