Das EU-Parlament sträubt sich gegen die Kleinanlegerstrategie der Kommission. Das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vorangetriebene Verbot von Fonds-Kickbacks steht im Mittelpunkt der Kritik. Envestor bliebe dann der wichtigste Retter der Anlegerrenditen bei Fonds.
Fonds-Kickbacks im Feuer der EU-Kommission
Totgesagte leben offenbar länger. Das in Teilen angestrebte Verbot von Fonds-Kickbacks kommt möglicherweise doch nicht. Das EU-Parlament hat Änderungsvorschläge der EU-Kleinanlegerstrategie vorgelegt, die ein teilweises Verbot von Vertriebsprovisionen für Anlageprodukte vorgesehen hatte. Geht es nach dem Willen der EU-Parlamentsberichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin, dann bleiben die Regelungen zu Vertriebsprovisionen von Fonds in der bisherigen Form unverändert. Stattdessen soll eine verstärkte Transparenz zu mehr Aufklärung von Anlegern führen.
Damit zeichnet sich eine unerwartete Wende ab. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission in Gestalt von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ein vollständiges Verbot von Vertriebsprovisionen auf die Agenda der neuen Kleinanlegerstrategie gesetzt. McGuinness hatte in einem Brief an den Europaabgeordneten Markus Ferber geltend gemacht, dass die aktuellen Regelungen nicht dazu beigetragen hätten, die unabhängige Finanzberatung zu stärken. Zudem würden Privatanleger nach wie vor überteuerte Produkte angeboten. Die Kommissarin forderte, die Vertriebsvergütung und die Produktkosten voneinander zu trennen. Das wäre faktisch auf ein Verbot von Kickbacks hinausgelaufen.
Im Frühjahr dieses Jahres ruderte die EU-Kommission zurück. Das vollständige Verbot von Provisionen wurde abgeräumt, da es „zu disruptiv“ gewirkt hätte. Untersuchungen zum britischen Finanzmarkt, wo bereits seit 2012 ein Provisionsverbot für Anlageprodukte besteht, hatten ergeben, dass sich Banken und Finanzdienstleister aus der Beratung von Kleinanlegern zurückgezogen haben. Die Folge: eine sogenannte Beratungslücke. Andere Untersuchungen stellten das Phänomen des Dis-Bankings infrage, ermittelten jedoch, dass viele Anleger nach 2012 auf Investments verzichteten und stattdessen Bargeld horteten. Im Niedrigzinsumfeld waren die Zehner-Jahre angesichts haussierender Kapitalmärkte für viele britische Anleger ein verlorenes Jahrzehnt.
In Deutschland hatte die Lobbyarbeit der FDP und auch der Widerstand von Teilen der SPD gegen das Provisionsverbot seine Wirkung in Brüssel nicht verfehlt. In den Mittelpunkt der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie rückten im Frühjahr höhere Transparenzanforderungen, mit dem Ziel, das Bewusstsein der Anleger zu schärfen und damit die Voraussetzungen für qualifizierte Entscheidungen zu schaffen. An Verbotsbestimmungen blieb nur die Forderung übrig, Fonds-Kickbacks bei sogenannten Execution-only Vereinbarungen zu verbieten.
EU-Parlament setzt auf Transparenz
Nach Einschätzung der EU-Parlamentsberichterstatterin wäre jedoch auch dies in Summe mit Nachteilen für Anleger verbunden. Interessenkonflikte im Finanzvertrieb würden dadurch nicht behoben, sondern ebneten nur den Weg für ein vollständiges Provisionsverbot. Dagegen habe die Berichterstatterin „erhebliche Bedenken“, heißt es im Statement des EU-Parlaments. Auch die Einführung von Benchmarks zur Einordnung von Fondskosten lehnt das Parlament ab, da dies die Diversität der Produktlandschaft reduziere und zu weniger Innovationsbereitschaft in der Finanzbranche führen könne.
Man darf getrost davon ausgehen, dass die Banken und Vermögensverwalter – unterstützt von gelb-blauen Politquartieren in Berlin – hinter den Kulissen massiv gegen jegliche Form des Verbots von Fonds-Kickbacks Sturm gelaufen sind. Entsprechend erleichtert zeigte sich der Fondsverband BVI. Die Berichterstatterin teile die Kritik des BVI vor allem am partiellen Provisionsverbot und das Benchmarking, heißt es beim Fondsverband. Der BVI macht geltend, dass Kleinanleger durch diese Maßnahmen von den Kapitalmärkten ferngehalten würden. Das geplante Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb führe dazu, dass Dienstleistungen wie die Ordererteilung separat bepreist würden. „Das würde aber gerade Sparer mit kleinen Anlagebeträgen überproportional stark belasten“, so der BVI.
EU macht bei der Regulierung Druck
Das vollständige Abrücken europäischer Institutionen von jeglichem Verbot von Fonds-Kickbacks wäre einerseits überraschend angesichts des Feldzugs der EU gegen sogenannte „Inducements“, also gegen versteckte Zahlungen. Sie werden als nachteilig für Anleger bewertet. Erst im Juni wurde im Zuge einer Aktualisierung der Finanzdienstleistungs-Richtlinie Mifid II ein Verbot von „Payment for Oderflow“-Zahlungen beschlossen. Bisher leiten Neobanken ihre Orders gezielt an die Broker weiter, die ihnen für diese „Flows“ Kickbacks bezahlen. Das ermöglicht es Neobrokern wie Trade Republic oder Scalable Anleger günstige Handelsmöglichkeiten bei Aktien anzubieten.
Andererseits unterscheidet sich die Fondsregulierung erheblich von den intransparenten und unregulierten Praktiken im Aktienhandel, da die Kosten alle auf dem Tisch liegen: Anleger bekommen beim Fondshandel ausführliche Informationen über Kosten, einschließlich der Vertriebskosten. In der Praxis mag zwar die Fülle an Informationen viele Anleger überfordern, die bei Kosten den sprichwörtlichen Wald vor lauter Bäumen nicht ausmachen können. Allerdings ist dies der Preis der Transparenz: Wer seine Rechte wahrnehmen will, muss sich informieren.
Vor diesem Hintergrund bleibt die Dienstleistung von envestor essentiell für die Anleger, die keine Finanzberatung benötigen. Wir erstatten im Execution only Geschäft Anlegern quartalsregelmäßig alle Fonds-Kickbacks gegen eine Gebühr von 0,19 Prozent des Fondsvermögens, was in vielen Fällen ein ordentliches Sümmchen ausmacht. Anleger, die bei envestor registriert sind, können Fonds für Fonds recherchieren, wie viel Geld wir ihnen erstatten. Der envestor Cashback schlägt sich 1:1 positiv auf die persönliche Anlegerrendite nieder – dergestalt gesparte Kosten sind ein zuverlässiger Performance-Turbo, egal, ob die Märkte fallen oder steigen.