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Wegfall der Abgeltungsteuer-Freiheit – Wichtig!

Wegfall der Abgeltungsteuer-Freiheit –
Dies müssen Sie beachten, wenn Sie Fonds halten, die VOR 2009 gekauft wurden

Mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes zum 01.01.2018 haben sich zahlreiche Neuerungen für deutsche Fondsanleger ergeben. Eine der einschneidensten Neuerungen dürfte der Wegfall des Bestandsschutzes für Fonds sein, die vor 2009 gekauft wurden.

Was hat sich geändert? Der Bestandsschutz besagt, dass auf Fonds, die vor 2009 (also vor Einführung der Abgeltungsteuer) erworben wurden, altes Steuerrecht anzuwenden ist. Und damals waren Veräußerungsgewinne nach 12 Monaten Haltedauer komplett steuerfrei. Dieser Bestandsschutz galt bisher unbegrenzt, wurde nun aber zum 31.12.2017 gekappt. Für Sie bedeutet das, dass Ihre bis zum 31.12.2017 erzielten Gewinne weiterhin steuerfrei bleiben. Alle Gewinne, die ab dem 01.01.2018 anfallen, unterliegen aber dann dem neuen Steuerrecht.

Also: Die Gewinne, die Sie ab 2018 erzielen, werden bei einem späteren Verkauf versteuert! Allerdings räumt der Gesetzgeber für die besagten Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Person und 200.000 Euro für Eheleute mit einem Oder-Depot ein. Dies betrifft dann alle Gewinne, die AB diesem Jahr anfallen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Envestor Team gerne zur Verfügung

Autor

  • Ali Masarwah ist Fondsanalyst und Geschäftsführer von envestor. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Fonds und ETFs, zuletzt als Analyst beim Research-Haus Morningstar.

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