Wirecard oder die Frage: Wurden Anlagegrenzen von Fonds verletzt?

Wirecard und kein Ende: Der Zahlungsabwickler sorgt seit Wochen für Stress. Allem Anschein nach hat der DAX-Konzern seine Bilanzen gefälscht, Vorstände wurden entweder verhaftet oder sind auf der Flucht. Aber die Sache hat noch einen ganz anderen Aspekt: Einer der größten Fonds für deutsche Aktien, der DWS Deutschland (ISIN: DE0008490962, WKN: 849096) war wohl stärker in Wirecard engagiert, als es das Fondsgesetz vorsieht.

Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) darf ein Fonds bis zu fünf Prozent seines Vermögens in Wertpapiere desselben Emittenten investieren. Maximal dürfen es zehn Prozent sein – wenn der Gesamtwert der Wertpapiere dieser Emittenten 40 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigt. Die Fondsbranche spricht von der „5/10/40-Regel“. Bei besagtem Fonds übersprang die Wirecard-Gewichtung im Januar 2020 die Zehn-Prozent-Marke, woraufhin der Fonds einen Teil der Position in ein sogenanntes Tracker Zertifikat umtauschte. Dieses stammt von einer Schweizer Bank und bildet den Kurs der Wirecard-Aktie 1:1 ab. Über Aktien und das Zertifikat blieb der Fonds dann mehrere Wochen lang mit mehr als zwölf Prozent des Fondsvermögens in dem Zahlungsdienstleister engagiert.

Ali Masarwah, Chefredakteur von Morningstar, dem Weltmarktführer für Fondsresearch, hat in dieser Sache recherchiert. Von einer Grenzüberschreitung kann nach Ansicht der Finanzaufsicht BaFin keine Rede sein. Lesen Sie hier den vollständigen Research-Bericht mit den bemerkenswerten Erklärungen der BaFin.

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